Im Begleiteten Umgang geht es zunächst um die Anbahnung, Wiederherstellung oder Weiterführung der Kontakte zwischen Kind und umgangssuchendem Elternteil.
Begleiteter Umgang
Rahmenbedingungen
- Begleiteter Umgang wird immer im Zusammenwirken von RSD des Jugendamtes und der EFB als Fachdienst initiiert.
- Der Begleitete Umgang wird durch Fachleistungsstunden finanziert.
- Die Inhalte und individuellen Zielstellungen der Eltern werden im Rahmen einer Hilfeplanung vereinbart.
Begleiteter Umgang
Zielsetzung
Zielsetzung des Begleiteten Umgangs ist, die Eltern zu einer selbständigen und eigenverantwortlichen Gestaltung der Besuchskontakte hinzuführen und zu unterstützen, wenn Eltern dies nach Trennung und Scheidung nicht selbständig vermocht haben.